AGB


Allgemeine Verkaufsbedingungen der mpsmobile GmbH, Brühlstr. 42, 88416 Ochsenhausen

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1. Geltungsbereich

1.1. Für den Erwerb von Produkten sowie sämtliche anderen Lieferungen und Leistungen von der mpsmobile GmbH, Brühlstr. 42, 88416 Ochsenhausen (nachfolgend: mobileplus) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Das gesamte Angebot der mobileplus richtet sich ausschließlich an unternehmerische Kunden. Unternehmerische Kunden (nachfolgend: Kunden) sind alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die beim Erwerb in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten keine Bindungswirkung gegenüber der mobileplus.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Alle Angebote der mobileplus stellen rechtlich unverbindliche Angebote dar und dienen lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots (invitatio ad offerendum), wenn sie nicht ausnahmsweise ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Produktabbildungen können von den gelieferten Produkten geringfügig abweichen, insbesondere bei Sortimentserneuerungen durch den Hersteller.

2.2. Der Kunde gibt mit seinem Klick auf den Bestellbutton im Onlineshop bzw. durch textliche oder telefonische Bestellung ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Übermittlung des Angebots erfolgt auf Gefahr des Kunden.

2.3. Die Bestätigung von mobileplus über den Eingang der Bestellung bei Bestellungen im Online-Shop stellt keine Annahmeerklärung dar, sondern lediglich eine gesetzlich vorgeschriebene Kundeninformation. Das Angebot des Kunden wird von mobileplus erst angenommen, wenn das Angebot innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dessen Eingang schriftlich oder in Textform, in der Regel durch Versandanzeige, bestätigt wird oder die vorbehaltlose Lieferung binnen 5 Arbeitstagen erfolgt. Andernfalls lehnt mobileplus das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung ab.

2.4. Die Zugangsdaten zu unserem Onlineshop sind vom Kunden geheim zu halten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Falle eines Missbrauchs haftet der Kunde für
den von ihm schuldhaft verursachten Schaden.

3. Preise, Zahlung und Lieferung, Zahlungsverzug

3.1 Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Sie sind zuzüglich Versandkosten sowie sonstiger gesetzlicher Abgaben, insbesondere Mehrwertsteuer, zu entrichten. Für die Versandkosten gelten die Angaben auf der Internetseite von mobileplus.

3.2 Rabatte und Skonti bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit mobileplus. Scheck- oder Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert.

3.3 Hat der Kunde mobileplus ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so erfolgt die Vorabankündigung des Einzugs mindestens 7 Kalendertage vor dem Fälligkeitstermin.

3.4 mobileplus ist berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Kunden gefährdet wird.

3.5 Der Versand erfolgt ab Lager Gersthofen ohne zusätzliche Versicherung auf Kosten und Gefahr des Kunden durch ein von mobileplus ausgewähltes Logistikunternehmen an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Auf Verlangen des Kunden und soweit möglich kann der Versand versichert erfolgen. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von mobileplus.

3.6 Auf den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der erworbenen Produkte an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst mit der Versendung beauftragte Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug befindet. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch mobileplus betragen die Lagerkosten 1% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Produkte pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

3.7 mobileplus behält sich das Recht vor, unter Berücksichtigung der berechtigten Kundeninteressen aus begründetem Anlass Teillieferungen vorzunehmen.

3.8 Liefertermine oder –fristen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart wurde. Für die Einhaltung von Lieferfristen oder -terminen genügt die rechtzeitige Übergabe der Produkte an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen mit dem Transport beauftragten Dritten.

3.9 Haben die Parteien im Einzelfall verbindliche Liefertermine oder –fristen vereinbart, so kann mobileplus unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug vom Kunden eine Verlängerung oder Verschiebung dieser Termine bzw. Fristen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

3.10 Gerät mobileplus mit einer Lieferung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist ihre Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 10 beschränkt.

4. Untersuchungspflicht des Kunden

4.1. Transportschäden sind vom Kunden sofort nach Empfang der Produkte beim Logistikunternehmen zu beanstanden und mobileplus zu melden. Geöffnete oder beschädigte Pakete dürfen nicht angenommen werden.

4.2. Bei Warenübernahme ist vor Unterschrift zu überprüfen, ob die Anzahl der Pakete und die Daten des Lieferscheins richtig sind. Fehlende Lieferungen sind auf dem Lieferschein vom Kunden zu vermerken.

4.3. Vom Kunden erkannte sowie offensichtliche Mängel an den Produkten sind unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich oder in Textform gegenüber der mobileplus bekannt zu geben. Alle übrigen Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich oder in Textform zu melden. Dabei sind die beigefügten Richtlinien von mobileplus über die Vorgehensweise bei Reklamations- /Gewährleistungsfällen (RMA-Bedingungen, auch abrufbar unter www.mobileplus.de) zu beachten.

4.4. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn der Kunde den vorbenannten Pflichten nicht nachgekommen ist.

5. Höhere Gewalt, Rücktrittsrechte und Ersatzansprüche

5.1. mobileplus haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die mobileplus nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse mobileplus die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist mobileplus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sind diese Hindernisse von vorübergehender Dauer, so verlängern sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

5.2. mobileplus wird den Eintritt eines derartigen Hindernisses sowie dessen voraussichtliche Dauer dem Kunden unverzüglich mitteilen.

5.3. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber mobileplus vom Vertrag zurücktreten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die von mobileplus gelieferten Produkte bleiben deren Eigentum bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen (wie z.B. Mahn- und Versandkosten) und Saldoforderungen aus Kontokorrent, die mobileplus gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen.

6.2. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verbinden, zu vermischen und zu be- und verarbeiten (nachfolgend: weiterverarbeiten). Die Weiterverarbeitung erfolgt im Namen und für Rechnung der mobileplus als Hersteller. mobileplus erwirbt an den entstehenden Produkten unmittelbar Eigentum. Werden dazu auch Stoffe anderer Eigentümer verarbeitet, so erwirbt mobileplus einen Miteigentumsanteil an dem neuen Produkt entsprechend dem Wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte.

6.3. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten oder weiterverarbeiteten
Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr (Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig) zu veräußern. Für diesen Fall tritt der Kunde zur Sicherung aller Forderungen gemäß Ziffer 6.1 bereits jetzt die hieraus entstehenden Ansprüche gegen den Erwerber – bei Miteigentum anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an mobileplus ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Produkte treten oder entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. mobileplus ermächtigt den Kunden widerruflich, die an mobileplus abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. mobileplus wird diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

6.4. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält (insbesondere wenn er sich mit der Kaufpreiszahlung in Verzug befindet), hat mobileplus das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt zugleich einen Rücktritt vom Vertrag dar (Verwertungsfall). Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.

6.5. Der Kunde muss die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

6.6. Bei Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum der mobileplus hinweisen und mobileplus unverzüglich schriftlich darüber benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.

6.7. Auf Verlangen des Kunden ist mobileplus verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert ihrer offenen Forderungen gegen den Kunden um mehr als 50% übersteigt. mobileplus darf die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

7. Außenwirtschaftsrecht

7.1. Der Kunde verpflichtet sich, die nationalen und internationalen Außenhandelsvorschriften zu beachten, denen die Produkte unterliegen oder bei deren Weitervertrieb durch den Kunden unterliegen werden. Das gilt insbesondere für die anwendbaren Im- und Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union sowie den Vereinigten Staaten von Amerika.

7.2. Vor einem Weitervertrieb der Produkte hat sich der Kunde über alle daraus entstehenden außenhandelsrechtlichen Konsequenzen für mobileplus zu vergewissern. Sind außenhandelsrechtliche Konsequenzen für mobileplus nicht ausgeschlossen, hat der Kunde die mobileplus unverzüglich über den geplanten Weitervertrieb und dessen mögliche Konsequenzen zu informieren.

8. Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Sachmängeln

8.1. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für gebrauchte Produkte, den üblichen Verschleiß sowie für Mängel oder Schäden an den Produkten, die durch unsachgemäße Verwendung bzw. durch Mängelbeseitigungsversuche des Kunden selbst oder Dritter, von mobileplus nicht autorisierten Personen, entstehen, soweit durch diese Mängelbeseitigungsversuche die Mängelbeseitigung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wurde, sowie bei Ersatzteilen, deren Einbau / Verbau durch nicht autorisierte Service-Werkstätten vorgenommen wurde. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Beseitigungsversuche entstehenden Mehrkosten zu tragen.

8.2. Soweit ein von mobileplus zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, wird mobileplus vorbehaltlich Ziffer 8.3 nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

8.3. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die mobileplus aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird mobileplus nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen mobileplus bestehen bei derartigen Mängeln unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die ernsthafte außergerichtliche Durchsetzung der Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits mit dem Hersteller bzw. Lieferanten ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen mobileplus gehemmt.

8.4. Rücksendungen, die nicht auf einen Mangel zurückzuführen sind, erfolgen auf Gefahr des Kunden. In diesem Fall behält sich mobileplus das Recht vor, die Kosten der Bearbeitung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

8.5. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt vorbehaltlich Ziffer 8.6 ein Jahr ab Gefahrübergang. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Die Rechte des Kunden nach den §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

8.6. Für Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund eines Mangels gilt ausschließlich Ziffer 10.

9. Rechtsmängel, Schutzrechtsverletzung

9.1. mobileplus steht nach Maßgabe dieser Ziffer 9 dafür ein, dass die Produkte frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter sind, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Produkte beeinträchtigen. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich in Textform benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

9.2. Wird durch ein Produkt ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird mobileplus nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten das Produkt derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, das Produkt aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Die Beseitigung von Softwaremängeln erfolgt durch Bereitstellen eines Updates oder Patches der Software oder durch Mitteilung eines Verfahrens zur Umgehung des Fehlers. Gelingt mobileplus dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern.

9.3. Für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden gilt ausschließlich Ziffer 10.

9.4. Bei Rechtsverletzungen durch von mobileplus gelieferte Bauteile anderer Hersteller gilt Ziffer 8.3 entsprechend.

9.5. Ergänzend gelten Ziffern 8.4 und 8.5 entsprechend.

10. Haftung

10.1. Jegliche Haftung von mobileplus auf Schadensersatz, die gleich aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit den Produkten der mobileplus entsteht, ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder durch Fehler des Produkts verursachte sonstige Schäden sowie für Schadenersatzansprüche, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Soweit die Haftung von mobileplus nachfolgend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

10.2. mobileplus haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) handelt. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat.

10.3. Soweit mobileplus gemäß Ziffer 10.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt, sofern nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

10.4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von mobileplus auf einen Betrag von EUR 3 Mio. je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

10.5. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Aufrechnung, Leistungsverweigerung und Zurückbehaltung

Die Aufrechnung, die Zurückbehaltung des Kaufpreises oder die Einrede des nichterfüllten Vertrages durch den Kunden sind nur möglich, wenn und soweit die Gegenforderungen bzw. der Zurückbehaltungsgrund des Kunden unbestritten oder rechtskräftig bestätigt sind.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige gesetzliche Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehende Bestimmung gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis entstehen, ist der Sitz der mobileplus.

13.2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der CISG Anwendung.

14. Datenschutz

14.1. mobileplus behandelt die persönlichen Daten des Kunden stets vertraulich. Die personenbezogenen Daten, welche der Kunde der mobileplus bei seiner Bestellung mitteilt (Firmenname, Anschrift, Telefon, Telefax, Email, VAT), sowie seine Nutzungsdaten werden nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, einschließlich etwaiger Bonitätsprüfungen gespeichert und genutzt. Ohne Einwilligung des Kunden wird mobileplus Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden ohne Anonymisierung nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden wird mobileplus Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

14.2. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter dem Button „Meine Daten“ in seinem Kundenkonto abzurufen, zu ändern oder für die Zukunft durch Deaktivierung seines Kundenkontos zu löschen bzw. zu sperren. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von mobileplus in druckbarer Form abrufbar ist.

Stand: Dezember 2013